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SPEZIALIST FÜR MARKENRECHT

Mars-IP berät Sie im Markenrecht – angefangen von der Anmeldung einer Marke bis hin zu ihrer Verwertung. Unsere Kanzlei begleitet seit über 20 Jahren Unternehmen beim Schutz ihrer Marken. In Frankreich, Deutschland und auch weltweit.

Die Anwälte von Mars-IP sind anerkannte und von der Pariser Anwaltskammer zertifizierte Spezialisten und Mitglieder der Berliner Anwaltskammer. Wir sind Experten für Fragen im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere im Markenrecht. 

Schutz im Markenrecht

Eine Marke ist ein als gewerbliches Schutzrecht geschütztes Unterscheidungszeichen. Sie stellt einen wirtschaftlichen Wert dar, da sie durch ihre Anbringung auf Waren und Dienstleistungen die Herkunft der Waren erkennen lässt. Durch die Marke werden Ihre Produkte und Dienstleistungen von den Verbrauchern erkannt und können als solche identifiziert werden.

 

Im Hinblick auf den Grundsatz der Spezialität schützt die Marke die Waren und Dienstleistungen, gemäß der Nizza-Klassifikation, in der Form, die bei Anmeldung der Marke angegeben wurde.

Nach dem Territorialitätsprinzip kann die Marke nur in einem bestimmten Gebiet (einem Land oder einer regionalen Organisation wie der Europäischen Union) angemeldet werden.

Unsere Interventionsbereiche

Strategien zur Markenanmeldung

Um eine erfolgreiche Markeneintragung sicherzustellen, übernehmen wir die Suche nach eventuellen älteren Markenrechten, führen eine Analyse der Konkurrenz und des Widerspruchsrisikos durch, stellen die Unterscheidungskraft und Verfügbarkeit der zu schützenden Marke sicher und beraten Sie bei der Auswahl der Markenschutzgebiete und -instrumente.

Analyse und Verwaltung von Rechtsportfolios

MARS-IP ist ein anerkannter Partner für Unternehmen bei der Verwaltung von Marken, Domainnamen, Firmennamen, der Internetüberwachung und der Eintragung beim Trademark Clearinghouse (ICANN). Wir übernehmen die Erhebung und Aufbewahrung von Nachweisen für die tatsächliche und ernsthafte Nutzung von Marken und betreuen Sie zu diesem Thema weltweit.

Verteidigung des Markenportfolios und des Markenimages

Wir unterstützen Sie vor den Ämtern für geistiges Eigentum, den nationalen Gerichten und bis zum Europäischen Gerichtshof.

Mit einem Widerspruchsverfahren können Sie die Eintragung einer neu angemeldeten Marke verhindern, wenn Sie der Meinung sind, dass diese Ihre älteren Rechte verletzt.

Eine Verletzungsklage kann eingereicht werden, sobald eine Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums vorliegt.

Die Nichtigkeit einer Marke ist absolut, wenn die Marke nicht die eigentlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit des Markenrechts erfüllt. Sie ist relativ, wenn die Marke nicht verfügbar ist, weil es ein älteres Recht an dem angemeldeten Zeichen gab.

Der Verfall einer Marke kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden: wenn die Marke seit fünf oder mehr Jahren nicht genutzt wird, wenn die Marke entartet ist oder wenn die Marke täuschende Wirkung hat.

Valorisierung des Markenportfolios

 

Um Ihr Markenportfolio optimal zu verwerten, übernimmt unsere Kanzlei die Verhandlung und Ausarbeitung von Lizenzverträgen, die Eintragung bei den Ämtern, die Aushandlung von Vereinbarungen über die friedliche Koexistenz mit Konkurrenten, die Verwaltung von Vermögenswerten und die Veräußerung von Portfolios.

Anmeldung und Registrierung von Marken in Europa & weltweit

Marken können viele Formen annehmen, darunter Wort-, Bild- und Halbbildmarken, Logos, Slogans, Töne, Videos; es kann sich um Kollektiv- und Zertifizierungsmarken handeln.

Wir kümmern uns um die Formalitäten bei den zuständigen Behörden in Frankreich (INPI), Deutschland (DPMA), der Europäischen Union (EUIPO), oder auch dem Weltamt für geistiges Eigentum (WIPO) und über unsere Korrespondenten in den anderen Ländern weltweit.

Unsere aktuellen Fälle

 

 

MARS-IP beruft derzeit vor dem obersten deutschen Gerichtshof gegen eine Entscheidung, wonach eine Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde.

Wir verwalten 500 Marken in mehr als 70 Ländern und vertreten diese aktiv vor 4 europäischen Ämtern für geistiges Eigentum und begleiten in Verfahren in 3 Sprachen.

Wir verhandeln Koexistenzabkommen in der Kosmetikbranche.

Unsere Blog-Einträge über Marken

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