⚠️Seit dem Beginn der Olympischen Spiele werden immer mehr Fotos des ikonischen Monuments, das nachts funkelt, geteilt. In einigen Fällen ist es jedoch aus urheberrechtlichen Gründen verboten, die nächtliche Beleuchtung des Turms mit den olympischen Ringen zu fotografieren.
📋Der allgemeine Grundsatz lautet: Werke, die gemeinfrei geworden sind, dürfen ohne Genehmigung fotografiert werden. Gemäß Artikel L123-1 du Code de la Propriété intellectuelle wird ein Werk 70 Jahre nach dem Tod seines Architekten als solches kategorisiert. Dies gilt für den Eiffelturm bei Tag. Die nächtliche Beleuchtung, die 1985 hinzugefügt wurde, stellt ein eigenständiges Werk dar, das noch nicht urheberrechtsfrei ist.
💡Allerdings hat seit 2016 Artikel L122-5 du Code de la Propriété intellectuelle, der durch das Gesetz „ Pour une République numérique “ (Artikel 39) geändert wurde, eine Ausnahme von diesem Grundsatz festgelegt. Er greift Artikel (5.3 h) der EU-Richtlinie 2001/29 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts auf und führt die Panoramaausnahme in Frankreich ein: Veröffentlichung von architektonischen Werken und Skulpturen sind erlaubt, wenn sie für eine nicht-kommerzielle Nutzung bestimmt sind.
👉Damit können Privatpersonen frei Aufnahmen vom Eiffelturm machen, wenn die Sonne untergegangen ist, oder die Pyramide des Architekten Pei (der 2019 verstorben ist) zu jeder Tages- und Nachtzeit fotografieren.
👉Fachleute, professionelle Influencer oder Fotografen müssen hingegen weiterhin eine vorherige Genehmigung einholen, solange die Werke nicht urheberrechtsfrei geworden sind. Um ein Bild des Turms bei Nacht zu nutzen, müssen sie die Genehmigung der Société d'Exploitation de la Tour Eiffel (SETE) einholen und eine Gebühr zahlen, deren Höhe von der geplanten Nutzung abhängt.
Sollte die Bürgermeisterin von Paris mit ihrem Wunsch, die olympischen Ringe auf dem Turm zu erhalten, Erfolg haben, könnte in Zukunft auch die kommerzielle Nutzung von Reproduktionen, die das olympische Symbol enthalten, einer Genehmigung durch das IOK (Internationales Olympisches Komitee) unterliegen. Gemäß Regel 7 der Charta fallen alle Nutzungsrechte ausschließlich dem IOK zu, da das olympische Symbol olympisches Eigentum ist.
🔎Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer vergleichenden deutsch-französischen Analyse zu den Vervielfältigungsrechten von Gebäuden und Skulpturen:
Crédits: Photo de Dobin Fernandes : https://www.pexels.com/photo/eiffel-tower-with-olympic-rings-27776875/