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AutorenbildMarie-Avril Roux Steinkühler

🇩🇪 - Warum eigentlich kein T-Shirt mit „Pray for Paris" oder ein Aftershave mit „Je suis Paris"?

Schon seit dem 14. November, nur einen Tag nach den Terroranschlägen vom 13. November in Paris, hat das französische Patent- und Markenamt (INPI) die ersten Anmeldungen für Markenzeichen wie "Pray for Paris" oder "Je suis Paris" erhalten.


Bastille
© Rafael Garcin

Das INPI hat in einer Pressemitteilung (INPI, 20. November 2015) erklärt, dass es - zum Glück - die Registrierung solcher Markenanmeldungen ablehnen würde, da sie der öffentlichen Ordnung zu widersprechen scheinen.


"Diese Markenanmeldungen bestehen nämlich aus Begriffen, die, aufgrund ihrer Nutzung und Wahrnehmung durch die Gemeinschaft im Hinblick auf die Ereignisse vom 13. November, von einem Wirtschatsteilnehmer nicht privatisiert werden könnten".


Diese Begründung scheint mehr als gerechtfertigt zu sein. Bemerkenswert ist, dass beim INPI vor neun Monaten bereits etwas ähnliches passierte. Am 7. Januar, also noch am Tag der Terroranschläge gegen CHARLIE HEBDO, gingen ebenfalls zahlreiche Anmeldungen für den Slogan "Je suis Charlie" oder darauf bezugnehmende Marken ein.


Das INPI hatte damals schon mitgeteilt, dass es die Registrierung dieser Markenanmeldungen ablehnen würde. Die Begründung im Januar lautete jedoch noch ein wenig anders: "[...] diese Zeichen erfüllen nicht das Kriterium der Unterscheidungskraft einer Marke. Dieser Slogan kann, aufgrund seiner breiten Nutzung durch die Gemeinschaft, von einem Wirtschatsteilnehmer nicht privatisiert werden."


Es besteht kein Zweifel daran, dass der heute angeführte Verstoß gegen die öffentliche Ordnung als Begründung weitaus gerechtfertigter ist als der einfache Mangel an Unterscheidungskraft.


Marie-Avril Roux, 1. Dezember 2015 














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